Der Eingriff erfolgt in der Regel in Allgemeinnarkose, über deren Einzelheiten und Risiken der/die Anästhesist/in Sie noch gesondert aufklärt.
Um eine möglichst gute Sicht zu gewährleisten, ist es notwendig, zunächst einige Liter Kohlensäuregas in den Bauchraum einzuleiten. Dies erfolgt entweder über eine dünne Spezialnadel oder über ein Führungsrohr, das zum Einbringen eines optischen Instrumentes (Laparoskop mit eingebauter Lichtquelle und Kamera) verwendet wird. Zum Vorschieben des Führungsrohres wird ein kleiner Schnitt von etwa 1 cm Länge – meist am Nabelrand – gesetzt.
Nach Einführen des Laparoskops kann der Arzt dann dank guter Beleuchtung und Vergrößerung auf dem Bildschirm den Bauchraum gut betrachten, ggf. mit einer winzigen Zange Gewebeproben zur mikroskopischen Untersuchung entnehmen oder kleinere operative Eingriffe durchführen, z. B. Ablösung von Verwachsungen oder Entfernung von krankhaften Geweben. Zum Einbringen von sog. Arbeitsinstrumenten dienen ein oder mehrere weitere kleine Schnitte im unteren Bereich der Bauchdecke.
In einigen Fällen, besonders bei der Abklärung von Empfängnisstörungen, ermöglicht ein zusätzliches Instrument, das durch die Scheide in die Gebärmutter eingeführt wird, diese zu bewegen, um eine genauere Übersicht über die Gegebenheiten im kleinen Becken zu gewinnen. So kann z. B. eine farbige Flüssigkeit in die Gebärmutter eingebracht werden, um bei ungewollter Kinderlosigkeit die Durchgängigkeit der Eileiter zu überprüfen. Dabei wird der Flüssigkeitsaustritt aus den Eileitern im Rahmen der Bauchspiegelung beobachtet.
Erweiterung des Eingriffes
Eine gute Übersicht im Bauchraum hängt u. a. auch von den anatomischen Verhältnissen in der Bauchhöhle ab. Diese ist z. B. bei ausgedehnten Entzündungen oder Verwachsungen nach Voroperationen erschwert. In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, den geplanten kleinen Schnitt etwas zu erweitern und unter Sicht in den Bauchraum einzugehen (sog. offene Laparoskopie).
In Einzelfällen ist es jedoch notwendig, die Untersuchung mit einem Bauchschnitt (Längs- oder Querschnitt) fortzusetzen, um sich ein genaueres Bild über Art und Ausbreitung des Krankheitsgeschehens zu verschaffen. Hierzu wird Ihre ausdrückliche Einwilligung benötigt.
Eine Erweiterung des Eingriffes kann auch für Zufallsbefunde (z. B. stärkere Blutungen), die beim Stand der Diagnostik nicht vorhersehbar sind und die weitere Maßnahmen erforderlich machen, nötig sein.
Kann der Eingriff ambulant erfolgen?
Nach Ausschluss aller Risikofaktoren kann der Eingriff auch ambulant durchgeführt werden. Falls dies vorgesehen ist, lassen Sie sich bitte abholen. Stellen Sie für die ersten 24 Stunden eine Aufsichtsperson zu Hause sicher.
Fragen Sie Ihren Arzt nach genauen Verhaltensregeln.
Beachten Sie bitte die vorübergehende Einschränkung Ihres Reaktionsvermögens. Sie dürfen in den ersten 12-24 Stunden nach dem Eingriff nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, also kein Kraftfahrzeug oder Zweirad führen, ferner nicht an gefährlichen Maschinen arbeiten und keine wichtigen Entscheidungen treffen.
Worauf ist zu achten?
- Hinsichtlich der Bettruhe und Nahrungsaufnahme am Untersuchungstag oder später sowie möglichen Kontrollen befolgen Sie bitte genau die Empfehlungen Ihres Arztes.
- Treten Schmerzen und andere Befindlichkeitsstörungen (z. B. Schwindel, Übelkeit, Schweißausbruch) auf, informieren Sie bitte unverzüglich Ihren Arzt.
Abhängig vom Befund der Bauchspiegelung und dem Ergebnis der eventuell durchgeführten feingeweblichen Untersuchung können Kontrolluntersuchungen notwendig sein. Darüber werden Sie und/oder Ihr weiterbehandelnder Arzt informiert.